Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten
für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen
Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
worden ist.
1.2Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres
Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte
keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
1.3Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden
Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für
die Zukunft verbunden. 1.4 Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.
2. Vertragsabschluss
2.1Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte,
Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die
mit der Ware oder mit unseren Angeboten in Zusammenhang stehen, dienen
lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffungsangabe,
als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft
noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
2.3 Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung
bleibt vorbehalten.
2.4 Wir schließen nur Verträge mit einem
Mindestnettowarenwert von € 150,00 ab.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in €
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme
der bestätigten Warenmenge.
3.3 Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich
die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
3.4 Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt,
die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen
Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise
seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
3.5 Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis,
nehmen sie aber nicht zurück.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1 Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich.
Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere
Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung,
insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen,
es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig
oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3 Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt
auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners und zwar auch bei Benutzung
unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.
4.4 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners
an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko
auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für
ihn "frachtfrei" erfolgt.
4.5 Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung
der Ware in einer oder mehreren Teilpartien mit und ohne Umladung.
4.6 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere
Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt,
den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu sichern.
4.7 Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg
nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus; die Verpackung wird
gesondert berechnet.
5. Leistungshindernisse
5.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der
erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen
behördlichen Genehmigungen.
5.2 Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen,
bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt
haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen
Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens
hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne dass unser Vertragspartner und gegenüber irgendwelche Rechte
hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser
Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertag zurückzutreten.
6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, gegenüber
Kaufleuten Verzugszinsen von bis zu 8%, gegenüber Verbrauchern bis
zu 5% über dem sog. Basiszinssatz zu berechnen.
6.2 Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechungen beglichen
sind.
6.3 Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit
dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag
tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vorlegung
von Schecks haften wir nicht.
6.4 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, bei Fälligkeit
unserer Forderungen entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum.
Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe
von € 5,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.5 Bei Verzug sind alle offenstehenden auch nicht
fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.6 Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern
Verzugszinsen von bis zu 8% über dem sogenannten Basissatz zu berechnen.
6.7 Sofern der Vertragspartner
- einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
- mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder
- von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst
werden oder
- nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt
werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners
zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer angemessenen
Frist nach unserer Wahl berechtigt,
- vom Vertrag zurückzutreten oder
- Schadenersatz wegen Nichterfüllung,
- sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie
- sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen.
Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines
Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig
entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig
aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für
bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt
das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, über die
Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu
verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist
er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass
7.2.1 die Forderung aus der Weiterveräußerung
auf uns übergeht,
7.2.2 der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt
macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf
seinen Kunden übergeht und
7.2.3 die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort
an uns ausgekehrt werden.
7.3 Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden
an uns ab.
7.4 Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht
uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im voraus abgetretenen
Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit
ohne Angabe von Gründen widerruflich.
7.5 Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur
Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungsabtretungen
verpflichtet.
7.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit
die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner
ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern,
als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten.
Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung
durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt,
die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift
des Rechnungsbetrages abzüglich 30% pauschalisierten Schadensersatz.
Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder
größeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner
Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke
der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners
zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners
einzusehen.
7.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden
Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir
auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten
nach unserer Wahl verpflichtet.
7.8 Erfolg ein Kaufvertrag über Eigentumsvorbehalt,
so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn
gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens
gestellt wird.
8. Produkthaftung
8.1 Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte
oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen
Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt
sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen
anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir übernehmen
insoweit auch keine Haftung.
8.2 Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche
von uns vorliegenden Informationen über die von uns vertretene Ware,
insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte.
Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel
vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel
hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch
Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggfs. Werden wir den Abnehmer
umfassend über die Eignung der Produkte informieren.
9. Gewährleistung
9.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich
nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel
müssen unverzüglich schriftlich bei uns geltend gemacht werden.
Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Feststellung uns schriftlich bekannt zu geben. Bei verspäteter Rüge
erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.2 Durch Verhandlungen über Mängelrügen
verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht
rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
9.3 Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und
Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.4 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare
geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität,
Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen
keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so
leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien
Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, oder ist uns die
Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung
oder zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Schadensersatzansprüche
oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei
denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt,
die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese innerhalb
angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten
ab. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§478
BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht
rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß
§377 HGB nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendigen
und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner
aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind.
Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner
fällige Rechnungen nicht bezahlt.
9.6 War die Mängelrüge ungerechtfertigt und
sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind
wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach
Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung
eine Gebühr bis zu 10% des Nettowarenwertes, mindestens aber €
25,00, sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden
Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.
10. Verjährung
10.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche
des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich
etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz,
verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend
mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
10.2 Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche
aus dem Produkthaftungsgesetz.
11. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden,
dass wir seine Daten - soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen
des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist - EDV-mäßig
speichern und verarbeiten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist
der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners
unser Sitz.
12.2 Gerichtsstand für beide Teile, auch für
Wechsel- und Scheckklage ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer,
öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches
Stiftungsvermögen ist, Tostedt, sofern sich der Rechtsstreit auf
ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen
bezieht.
13. Anzuwendendes Recht
13.1 UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen
keine Anwendung.
13.2 Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen
Verträge findet ausschließlich das sonst geltende Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14. Inkrafttreten
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe
und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.
15. Copyright
Eine Weiterverwendung des Kataloges oder von Teilen
davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher
Genehmigung der Firma BIG Arbeitsschutz GmbH zulässig.
Rücksendung von Warengütern
Berechtigte Reklamationen werden von uns abgeholt,
das ist für Sie und uns der angenehmste Weg: Rufen Sie und an! Unfreie
Rücksendung ohne vorherige Rücksprache müssen wir leider
ablehnen. Rücksendungen von Umtauschware erbitten wir frei Haus -
diese können nur in Originalverpackung zurückgenommen werden.
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